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Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. | | Verhindern Sie mit uns die Aufweichung von Pestizid-Verboten in Naturschutzgebieten! | | | | | | | | | | Der
Erlass aus NRW sieht vor, dass landwirtschaftliche Betriebe in
Naturschutzgebieten weiter spritzen dürfen, etwa wenn ihre Fläche zu 30
Prozent in einem solchen Gebiet liegt. Konkret bedeutet das,
dass selbst in Naturschutzgebieten weiterhin Pestizide zum Einsatz
kommen dürfen, die zum Beispiel als gefährlich für Bienen und andere
Bestäuber gelten. Wirtschaftliche Interessen werden so pauschal über den Schutz der biologischen Vielfalt gestellt.
Wenn es tatsächlich so einfach ist, die neuen Regeln zu umgehen, hat dies nicht nur Folgen für die Artenvielfalt in NRW. Der Erlass könnte schnell Nachahmung in anderen Bundesländern finden. Das muss dringend verhindert werden!
Mit
dem geplanten Rechtsgutachten wollen wir aufzeigen, dass der Erlass aus
NRW rechtswidrig ist, und den skandalösen Umgang mit dem
Insektenschutzgesetz in die Medien bringen. Falls das
nordrhein-westfälische Agrarministerium nicht einlenkt, könnte das
Gutachten auch die Basis für weitere rechtliche Schritte schaffen. Bitte stellen Sie sich an unsere Seite und unterstützen Sie uns mit einer Spende:
| | | | | | | | | Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Team vom Umweltinsitut München
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